18. November 2021

Änderung der Coronabekämpfungsverordnung ab 15.11.2021

Für Besucher in Pflegeeinrichtungen werden vor dem Hintergrund der aktuell wieder dynamischen Infektionslage auch für geimpfte und genesene Personen wieder häufigere Testungen eingeführt.

Alle Besucher müssen bevor sie die Einrichtung betreten bzw. „eingelassen werden“ einen negativen Test vorweisen.

Wer ungetestete Personen unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus (§ 15 Absatz 1 Nummer 2) einlässt (§ 15 Absatz 1 Nummer 5) begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Landesverordnung begeht.

 

Folgende Regelungen sind weiterhin zu beachten:

  1. Alle Besucher/innen müssen schriftlich registriert werden. Bitte klingeln Sie vor dem Eintreten, damit die Mitarbeiter die Daten aufnehmen können. Sie können dafür die Luca – App nutzen. Im Eingangsbereich finden Sie die entsprechenden QR-Scanner der Luca – App.
  2. Alle Besucher/innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz während des Besuches tragen.
  3. Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen
  4. Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Heim kommen die krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.

 

 Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für möglichst telefonische Rückfragen gerne zur Verfügung!

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Anna Martin

Einrichtungsleitung

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