Aktuelles aus der “Cecilien-Burg”
29. September 2022
Aktuelle Maßnahmen für Besucher:
am 01.10.2022 gelten folgende Besucherregelungen:
1. Die Einrichtung darf nur von Personen mit einer FFP2 Maske und einem Corona-Testnachweis (nach §22a Abs. 3, Test unter Aufsicht) betreten werden.
Wir bitten Sie, wenn möglich, einen tagesaktuellen Corona-Testnachweis mitzubringen.
Wir stellen Ihnen gerne eine Bestätigung zu Vorlage bei der Teststelle aus.
2. Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen
3. Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Haus kommen die Krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen telefonisch gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anna Martin
Einrichtungsleitung
Weiterlesen … Aktuelle Maßnahmen für Besucher
06. September 2022
Wie jedes Jahr hat unsere Firma eine Feier zum Dank für die Mitarbeiter organisiert, die uns schon seit vielen Jahren treu geblieben sind.
Unseren diesjährigen Jubilate:
seit 30 Jahren in der Cecilien-Burg:
Herr Stefan Preuß
seit 20 Jahren in der Cecilien-Burg:
Frau Bärbel Böttinger
Frau Amke Dürkob
seit 15 Jahren in der Cecilien-Burg:
Frau Renata Budnik
Frau Katarzyna Dieckschaß (nicht auf dem Foto dabei)
Frau Elke Hedderich (nicht auf dem Foto dabei)
Frau Sabine Oehr
seit 10 Jahren in der Cecilien-Burg:
Frau Marion Thiele
Wir gratulieren sehr herzlich und hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Die Geschäftsführung
Weiterlesen … Mitarbeiter Jubiläum
01. Juni 2022
Am 29.05. ist eine neue Fassung der Corona-BekämpfVO in Kraft getreten.
Die Testverpflichtungen in Pflegeeinrichtungen wurden angepasst (siehe §§ 4, 7 der neuen Corona-BekämpfVO).
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- Ab dem 29. Mai gilt diese Testverpflichtung nur noch für externe Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Vollständig geimpfte oder genesene Personen unterliegen keiner Testverpflichtung mehr; es gilt folglich eine 3G-Regelung.
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- Die Pflegeeinrichtungen sind nicht mehr verpflichtet, Testungen für externe Personen anzubieten; die entsprechende Regelung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5) wurde ersatzlos gestrichen.
Folgende Regelungen sind weiterhin zu beachten:
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- Alle Besucher/innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz während des Besuches tragen.
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- Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen
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- Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Haus kommen die krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen telefonisch gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anna Martin
Einrichtungsleitung
Weiterlesen … Aktuelle Maßnahmen für Besucher
18. November 2021
Für Besucher in Pflegeeinrichtungen werden vor dem Hintergrund der aktuell wieder dynamischen Infektionslage auch für geimpfte und genesene Personen wieder häufigere Testungen eingeführt.
Alle Besucher müssen bevor sie die Einrichtung betreten bzw. „eingelassen werden“ einen negativen Test vorweisen.
Wer ungetestete Personen unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus (§ 15 Absatz 1 Nummer 2) einlässt (§ 15 Absatz 1 Nummer 5) begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Landesverordnung begeht.
Folgende Regelungen sind weiterhin zu beachten:
- Alle Besucher/innen müssen schriftlich registriert werden. Bitte klingeln Sie vor dem Eintreten, damit die Mitarbeiter die Daten aufnehmen können. Sie können dafür die Luca – App nutzen. Im Eingangsbereich finden Sie die entsprechenden QR-Scanner der Luca – App.
- Alle Besucher/innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz während des Besuches tragen.
- Einhaltung der bekannten Hygiene Maßnahmen
- Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Heim kommen die krank sind oder Kontakt zu solchen Personen hatten.
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für möglichst telefonische Rückfragen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anna Martin
Einrichtungsleitung
Weiterlesen … Änderung der Coronabekämpfungsverordnung ab 15.11.2021
28. Januar 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein hat uns über die Verzögerung der zweiten Impfung informiert.
„…Zusätzlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass es nun nicht mehr empfohlen wird, die Zweitimpfung nach 21 Tagen durchzuführen. Stattdessen wird empfohlen, den zweiten Impftermin erst nach 28 bis 42 Tagen durchzuführen.
…
Der zweite Impftermin wird daher nicht mehr zwangsläufig 21 Tage nach dem ersten Termin stattfinden, sondern eher nach 28 bis 35 Tagen…“
Erfahrungsgemäß wird uns der Termin sehr kurzfristig mitgeteilt. Wir werden trotzdem versuchen Sie telefonisch zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Martin
Weiterlesen … Durchführung der zweiten Impfung
08. April 2020
Danke!
Wir möchten uns bedanken:
-bei allen Kindern für die wunderschönen, selbst gemalten Bilder und selbstgebastelten Fensterbilder
-bei der Stadtverwaltung, der Stadtbücherei und bei allen Spendern für die schnelle Organisation, Ausleihen bzw. Schenkung der IPads, die die Kommunikation und Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte ermöglicht haben
-für den Zuspruch die wir von so vielen erhalten haben
Wir danken Ihnen allen sehr herzlich und wünschen Ihnen frohe und gesunde Ostertage!
Weiterlesen … DANKE